Therapie für Kinder und Jugendliche
Psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen entstehen häufig in Entwicklungsphasen oder schwierigen Lebenssituationen. Symptome sind dabei oft Ausdruck innerer Konflikte – und gleichzeitig ein Versuch, Lösungen zu finden. In der Therapie gehen wir diesen gemeinsam auf den Grund, immer mit dem Ziel, die Lebensqualität spürbar zu verbessern.
Behandlungsanlässe
Womit kann ich helfen?
Ängste und Phobien
Schulprobleme
Traumatische Erlebnisse
Selbstverletzendes Verhalten
Depressive Verstimmungen
Belastungsstörungen/Burnout
Schlafstörungen
Essstörungen
ADHS / Aufmerksamkeit
Soziale Isolation
Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie
Familiäre Krisen
Der erste Schritt
Anmeldung und Ablauf
Die Anmeldung für ein Erstgespräch ist über das Kontaktformular, per Mail oder Telefon möglich. Benötigt wird die Chipkarte der Krankenkasse, eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig.
Telefonsprechzeit:
Mittwoch bis Freitag
12:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen gemeinsam, was Sie und Ihr Kind beschäftigt. Wir klären den Behandlungsbedarf und schauen, ob eine Therapie bei mir der passende nächste Schritt ist.
Nach dem Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen: Art und Häufigkeit der Therapiestunden, Einbindung der Eltern sowie mögliche Wartezeiten. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Rahmenbedingungen
Kosten und Abrechnung
Die Kosten für ambulante Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen richten sich nach der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt je nach Versicherungsstatus unterschiedlich.
Gesetzlich Versicherte
Für gesetzlich Versicherte richtet sich die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von den geltenden Richtlinien sowie den verfügbaren Behandlungskapazitäten ab.
Privat Versicherte
Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erfolgt die Abrechnung in der Regel auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
FAQ
Häufige Fragen zur Kinder- und Jugendpsychotherapie
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Therapie, Anmeldung und Ablauf. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie weitere Fragen haben.
Sobald das Kind eine psychische, krankheitswertige Belastung hat, kann Psychotherapie beginnen. Ich habe mich auf die Behandlung von Kindern ab dem 4.LJ spezialisiert
Nein, eine Überweisung vom Arzt ist nicht nötig.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Gemeinsam mit den Eltern sowie dem Kind oder Jugendlichen sprechen wir über die aktuellen Sorgen, Schwierigkeiten und den Anlass der Vorstellung.
In dieser ersten Sprechstunde schauen wir gemeinsam, was das Kind oder den Jugendlichen aktuell belastet und ob eine psychotherapeutische Unterstützung hilfreich oder notwendig sein könnte. Außerdem besprechen wir, wie das weitere Vorgehen aussehen kann.
Die Einbeziehung der Eltern ist in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ein wichtiger Bestandteil des Behandlungskonzeptes. Der therapeutische Prozess wird in der Regel durch begleitende Elterngespräche unterstützt. Je nach Alter, Anliegen und individueller Situation kann es jedoch auch Ausnahmen geben, sodass der Umfang der Einbeziehung jeweils gemeinsam abgestimmt wird. Die Einbeziehung der Eltern ist in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ein wichtiger Bestandteil des Behandlungskonzeptes. Der therapeutische Prozess wird in der Regel durch begleitende Elterngespräche unterstützt. Je nach Alter, Anliegen und individueller Situation kann es jedoch auch Ausnahmen geben, sodass der Umfang der Einbeziehung jeweils gemeinsam abgestimmt wird.
Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell verschieden. Sie hängt von der Art und Ausprägung der Beschwerden sowie vom Verlauf der Behandlung ab. Manche Anliegen lassen sich bereits in wenigen Sitzungen gut bearbeiten, andere benötigen eine längerfristige Begleitung. Der Behandlungsumfang kann daher von wenigen Gesprächen bis zu einer Langzeittherapie mit bis zu 80 Sitzungen reichen.
Aufgrund des hohen Behandlungsbedarfs und begrenzter Kapazitäten ist es mir leider nicht immer möglich, Termine für Kinder und Jugendliche ausschließlich außerhalb der Betreuungs- bzw. Schulzeiten anzubieten. Ich vergebe Termine sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag.
Sollte es im Einzelfall erforderlich sein, dass ein Termin während der Betreuungszeit in der Kindertageseinrichtung oder während der Schulzeit stattfindet, stelle ich Ihnen hierfür gern eine psychologische Bescheinigung zur Vorlage in der jeweiligen Einrichtung aus.
Telefonsprechzeiten sind in meiner Praxis von Montag bis Donnerstag von 10-11 Uhr
Kontakt und weitere
Informationen
Bei Fragen zur Anmeldung oder zum Ablauf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Hauptpraxis
Frauenmarkt 27,
01558 Großenhain
(nicht barrierefrei)
Außenpraxis
Bruchgasse 1B,
01561 Wildenhain
(barrierefrei)
Telefonummer
03522 528233